Fußball 1905 - 1909

Hamburger Fußball-Club v. 1888

Satzung eines der Gründervereine von 1905

Bestimmungen für die Athletik-Abteilung des Hamburger Fußball-Club v. 1888 e.V.

 

Die Athletik-Abteilung ist eine Abteilung des H.F.C. v. 1888 und unterwirft sich den Bestimmungen der D.S.B.f.A. (Deutscher Sport-Bund für Amateure).

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Aufnahmefähig sind nur Mitglieder des H.F.C. v. 1888.

Die monatlich pränumerando zu zahlende Beiträge betragen für ordentliche Mitglieder des H.F.C. v.1888 50 Pfennig pro Monat.

Junior-Mitglieder des H.F.C. v. 1888 25 Pfennig pro Monat.

Ordentliche Mitglieder haben außerdem ein Eintrittsgeld von 1 Mark zu zahlen.

 

Sobald Mitglieder ihren Wohnsitz von Hamburg verlegen, sind dieselben auf ihren Wunsch als auswärtige Mitglieder zu führen und als solche von Beiträgen befreit.

Der Austritt aus der Athletik-Abteilung kann nur mit mindestens vierwöchentlicher Kündigung auf Quartalsschluss geschehen. Die Mitgliedschaft erlischt jedoch auf alle Fälle mit der Beendigung der Mitgliedschaft im H.F.C. v. 1888.

 

Die Mitglieder, welche länger als drei Monate mit ihren Beiträgen im Rückstand sind, können nach vorangegangener Anmahnung auf Antrag der Vorstandes seitens der Mitgliedschaft aus der Amateur-Abteilung ausgeschlossen werden; ebenso Mitglieder, welche nachweislich den Interessen der Amateur-Abteilung entgegen handelt.

Die Leitung der Amateur-Abteilung liegt in den Händen des in § 9 der Satzung bezeichneten Ausschusses für Athletik.

Der Obmann, oder in dessen Behinderung der Schriftführer, beruft und leitet alle Versammlungen, vertritt die Amateur-Abteilung und ist Mitglied der Commission für die internen Meetings des Clubs.

 

Der Schriftführer ist Stellvertreter des Obmanns und hat außerdem die Protokolle der Versammlungen sowie die gesamten schriftlichen Arbeiten zu erledigen.

Der Rechnungsprüfer hat die Mitgliederbeiträge für die Amateur-Abteilung einzufordern, das Vermögen der Amateur-Abteilung und die auf dem leichtathletischen Gebiet vereinsseitig gewonnenen Preise und Wanderpreise zu verwalten, sowie hierüber ordnungsgemäß Buch zu führen und vierteljährig zu berichten.

Die Bücher der Amateur-Abteilung sind seitens eines in der Dezember-Versammlung zu ernennenden Revisors zu prüfen.

 

Ein Mitglied des Verwaltungsausschusses hat das Recht, sämtlichen Versammlungen des Ausschusses der Amateur-Abteilung mit beratender Stimme beizuwohnen.

Ausschusssitzungen finden nach Bedarf statt. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet im Dezember statt; auf dieser sind die Wahlen für den Ausschuss vorgesehen.

Falls ein Mitglied des Ausschusses von seinem Amte zurücktritt, kann sich der Ausschuss bis zu nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung cooptieren.

Die sportliche Leitung liegt ebenfalls in der Händen des Ausschusses, welcher einen Obmann zwecks Leitung der Trainings hat.

Das Training erstreckt sich auf alle Bereiche der Leichtathletik.

Der Ausschuss hat eine Bekanntmachung über Art, Zeit und Ort der stattzufindenden Übungen zu erlassen.

 

Mitglieder der Amateur-Abteilung, welche einer Wettspielmannschaft des H.F.C. v. 1888 angehören, dürfen sich nur mit Genehmigung des Fußballausschusses des H.F.C. v. 1888 an den Meetings beteiligen.

Gestartet wird unter dem Namen des H.F.C. v. 1888, in blauen und weißen Farben.

Die Auflösung der Amateur-Abteilung kann nur in einer zu diesem Zweck mindestens 8 Tage vorher einberufenen Mitgliederversammlung mit mindesten ¾ Stimmen, der stimmberechtigten Mitglieder, ausgenommen auswärtige Mitglieder, geschehen.

Das bei der Auflösung vorhandene Vermögen und Inventar verfällt dem H.F.C. v. 1888.

 

<<< zum Seitenanfang >>>

ca.1909: Mannschaft von Hamburg 88

 

Bericht dazu unter >> "November 1952: Grüße aus England"<<.

 

<<< zum Seitenanfang >>>

 

 

Quelle: HSV-Archiv
Zusammenstellung: HSV-Seniorenrat

HSV-
Archiv
 ===========